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26.10.2021 - 11:28

Pressemitteilung: Vier Punkte-Plan des Bundesverbandes der Geldwäschebeauftragten (BVGB) zu notwendigen Anpassungen bei der Anti-Geldwäsche Regulierung in den Koalitionsverhandlungen vom 26.10.2021

Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten fordert von der zukünftigen Ampelkoalition eine kompromisslose Linie bei der Geldwäscheprävention. Geldwäsche muss effektiv verhindert werden – bei weniger Bürokratie.

Die Umsetzung einer effektiven Geldwäschebekämpfung hat in der letzten Legislaturperiode nicht stattgefunden. Umso erfreulicher ist es, dass sich die zukünftige Ampelkoalition nun darauf verständigt hat, die Geldwäschebekämpfung zum Thema in den Koalitionsverhandlungen zu machen. Der BVGB legt einen vier Punkte-Plan aus der Praxis der Geldwäschebeauftragte vor, um eine effektive Bekämpfung von Geldwäsche, Korruption und Steuerhinterziehung sicherzustellen.

BVGB-Vorsitzender Daniel Schmedding erklärt: „Sowohl die SPD, wie auch Bündnis 90/Die Grünen und die FDP haben sich in ihren Wahlprogrammen klar zu einer Verbesserung der Geldwäschebekämpfung bekannt. Als Ergebnis der Koalitionsverhandlungen erwarte ich, dass diese Versprechungen auch umgesetzt werden und der Werkzeugkasten zur Eindämmung der Finanzkriminalität deutlich erweitert wird.“

Um dieses Ziel zu erreichen, wenden wir uns mit vier konkreten Vorschlägen an die Koalitionsparteien:

  • Zersplitterte Aufsichtsstruktur vereinheitlichen und effektiver gestalten: Die Aufsicht im Nicht-Finanzsektor übernehmen in vielen Bundesländern teilweise verschiedene Ordnungsämter auf kommunaler Ebene. Eine Untersuchung des BVGBs hat bereits gezeigt, dass es fast ausschließlich in Ländern mit zentralisierten Aufsichtsbehörden eine substanzielle Vollzugstätigkeit gibt. Es ist daher folgerichtig, die Aufsicht über den Nicht-Finanzsektor auf der Bundesebene zu zentralisieren. Dies verringert Bürokratie, ordnet die Zuständigkeit abschließend und ermöglicht den Einsatz von digitalen Lösungen sowie qualifiziertem Personal.
  • Bargeldobergrenze: Die Begrenzung von Bargeldflüssen kann ein Werkzeug im Kampf gegen Geldwäsche sein. Die Bargeldobergrenze allein löst die Probleme aber nicht; insbesondere nicht im Bereich des Güterhandels. Welche Maßnahmen wo zur Anwendung kommen, muss daher im Rahmen eines risikobasierten Ansatzes festgelegt werden. Es gilt: die Branchen, die am anfälligsten für Geldwäsche sind, sollten die umfassendsten Präventionsmaßnahmen umsetzen.
  • Harmonisierung von Regeln im Finanz- und Nicht-Finanzsektor, Unterschiede im Nicht-Finanzsektor beseitigen: Noch immer gelten für Verpflichtete aus dem Finanzsektor andere Regeln und Privilegien als für z. B. Kfz- und Edelmetallhändler*innen im Nicht-Finanzsektor. Diese Ungleichheit muss beseitigt werden, damit auch der Nicht-Finanzsektor seine Verpflichtungen effektiv erfüllen kann.
  • Geldwäscheprävention ermöglichen, Qualität der Verdachtsmeldungen steigern, Verpflichtete entlasten: Unternehmer*innen sind häufig mit den sich ständig ändernden Pflichten bei der Geldwäscheprävention überfordert. Das Know-How von spezialisierten Compliance-Dienstleistern sollte daher zur Sicherung der Geldwäscheprävention in Unternehmen eingesetzt werden dürfen. Die Qualität der abgegebenen Verdachtsmeldungen würde erheblich steigen und die Strafverfolgung effektiv verbessert werden. Gleichzeitig würden die Verpflichteten entlastet werden.

„Die Verbesserung der Geldwäschebekämpfung muss ein Dreiklang aus mehr Transparenz, Digitalisierung und weniger Bürokratie für verpflichtete Unternehmer*innen und Behörden sein. Wenn wir jetzt an diesen Stellschrauben drehen, wird Deutschland nach der kommenden Legislaturperiode nicht mehr das Geldwäscheparadies sein, das es jetzt ist.“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende des BVGB, Lena Olschewski.

OTS – Meldung:
https://www.presseportal.de/pm/147466/5056285

10.06.2021 - 16:30

Pressemitteilung des Bundesverbandes der Geldwäschebeauftragten (BVGB) zur Verabschiedung des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) vom 10.06.2021

Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten begrüßt die Verabschiedung des Transparenz- Finanzinformationsgesetz Geldwäsche im Bundestag. Es fehle jedoch ein Registerzugang über eine digitale Schnittstelle für Geldwäschebeauftragte aus zahlreichen Branchen

Der Bundestag wird in seiner heutigen Sitzung das so genannte Transparenzregister-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) verabschieden. Ziel des Gesetzes ist es, das bestehende Transparenzregister aufzuwerten und von einem Auffang- zu einem Vollregister auszubauen. Durch die Umstellung wird dem Register künftig der wirtschaftlich Berechtigte direkt entnommen werden können. Das erleichtert auch die Arbeit der nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten, da nun im Regelfall keine intensiven gesellschaftsrechtlichen Kenntnisse zur Ermittlung des Berechtigten erforderlich sein werden. Auch der Informationsaustausch innerhalb der EU wird durch das Gesetz harmonisiert und die Registervernetzung vorangetrieben. So sollen zukünftig absichtlich komplexe Firmenkonstrukte besser durchschaut, Strohmänner entlarvt und die Geldwäschebekämpfung insgesamt gestärkt werden – sofern der Bundesrat Ende Juni keine Einwände gegen das Gesetz erhebt.

BVGB-Vorsitzender Daniel Schmedding kommentiert den Beschluss wie folgt: „Die Umstellung auf ein Vollregister erleichtert den Geldwäschebeauftragten zukünftig die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten und damit die Erfüllung ihrer allgemeinen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz und ist deshalb zu begrüßen. Wie wir aber bereits in unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf kritisiert haben, soll die Nutzung der elektronischen Schnittstelle zu diesem Register unter dem Hinweis auf den Datenschutz nur privilegierten Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz ermöglicht werden. Das sind z.B. Behörden, Finanzdienstleister oder Versicherungsunternehmen. Allen übrigen Verpflichteten gegenüber wird so ein generelles Misstrauen ausgesprochen, obwohl Sie ebenfalls nach der DSGVO zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet sind.“

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht allen nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten dieselben Werkzeuge zur Erfüllung der Anforderungen zur Verfügung gestellt werden. Diese Ungleichbehandlung sollte schnellstmöglich aus dem Gesetz beseitigt werden. Allen Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz muss der Zugang zum Transparenzregister per digitaler Schnittstelle ermöglicht werden.“, erklärt der Vorstandsvorsitzende Schmedding.

Die aus dem Gesetz resultierende doppelte Meldepflicht offenbare zudem erneut die mangelnde Digitalisierung der deutschen Registerlandschaft. Noch immer lägen zu viele relevante Dokumente, etwa Gesellschafterlisten bei GmbHs, nicht in digitalisierter und maschinell lesbarer Form vor. Dadurch werde der bürokratische Aufwand für Verpflichtete und Geldwäschebeauftragte unnötig erhöht. Bürokratieabbau und ein Hinarbeiten auf eine „once-only“-Lösung in der Registerlandschaft müssten vom Gesetzgeber dringend angegangen werden, damit die Geldwäschebekämpfung mit den Geldwäschern Schritt halten könne, so Schmedding weiter.

Die Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) vom 23.12.2020 finden Sie unter folgendem Link.

OTS – Meldung:
https://www.presseportal.de/pm/147466/4938504

01.04.2021 - 10:00

Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) zum BMWi-Referentenentwurf zum Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) vom 05.03.2021

„Vernetzung der Basisregister ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – Digitalisierung, Vernetzung und Harmonisierung sind klare Stichworte für den weiteren Weg.“

Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten BVGB) begrüßt den Referentenentwurf des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen (UBRegG).

In seiner aktuellen Stellungnahme hat der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten den Referentenentwurf zum Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) ausdrücklich begrüßt. Vorstandsvorsitzender Christian Tsambikakis erklärte: „Dass das BMWi den Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe folgt und die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer in Verbindung mit einem Basisregister für Unternehmensstammdaten umsetzen möchte, ist aus unserer Sicht ein großer Schritt in die richtige Richtung.“

Der Referentenentwurf ziele darauf ab, mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer das sog. „Once Only“-Prinzip umzusetzen. Diese Nummer werde jeder wirtschaftliche Betrieb erhalten, also sowohl Kaufleute, juristische Personen, aber auch Personenvereinigungen. Perspektivisch könnten damit uneinheitliche Nummern, wie die Handelsregisternummer oder die Umsatzsteuer-ID ersetzt und eine moderne, vernetzte Registerlandschaft etabliert werden, erklärt Tsambikakis.

Weiterhin plant der Gesetzentwurf mit einem Unternehmensbasisregister die bisher stark fragmentierte Registerlandschaft zu vereinheitlichen. „Das geplante Gesetz ist ein echter Meilenstein für Unternehmen, die sich regelmäßig mit Registerführungspflichten und dem Abrufen von Informationen aus den verschiedensten Verzeichnissen auseinandersetzen müssen. Durch die datenschutzkonforme Zugangsmöglichkeit für Unternehmen kann die Identifikation der tatsächlichen Geschäftspartner in Zukunft wesentlich vereinfacht werden. Aus der täglichen Arbeit der Geldwäschebeauftragten wissen wir, dass die Informationsbeschaffung häufig langwierig und kompliziert ist. Mit dem Gesetz wird hier endlich Abhilfe geschaffen.“, erklärt der Vorstandsvorsitzende.

Insbesondere die Verschleierung des tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten ist ein Baustein, um Geld zu waschen. Die Synchronisierung der verschiedenen Register im Unternehmensbasisregister und der digitale Zugang für Unternehmen wird den sogenannten KYC (Know Your Customer) -Prozess besser handhabbar machen.

Die Vernetzung der Basisregister kann aber nur ein erster Schritt sein. Wo möglich und sachgerecht, müssen weitere Quellregister angebunden werden. Nur so kann Geldwäsche wirksam bekämpft werden.

BVGB-Vorsitzender Tsambikakis nennt dazu einige Beispiele: „In Onlineregistern, wie dem Handelsregister, sind die Daten nicht an einem Punkt zusammengefasst, sondern müssen aus verschiedenen Listen zusammengesucht werden. Ein digitales, zeitsparendes Auslesen ist damit nicht möglich. Häufig sind die Daten auch zeitgleich in verschiedenen Registern abgelegt, die nicht gleichzeitig aktualisiert werden. So kommt es immer wieder zu divergierenden Angaben.“

„Wir müssen den Referentenentwurf nun als Aufschlag sehen, die unterschiedlichen Register zu vernetzen und datenschutzkonform zugänglich zu machen. Harmonisierung und Digitalisierung sind da ganz klar die Stichworte“, so der Vorsitzende mit Blick in die Zukunft.

OTS – Meldung:
https://www.presseportal.de/pm/147466/4879468

15.02.2021 - 11:49

„Anwendungsbereich des Straftatbestandes der Geldwäsche wurde deutlich ausgeweitet – Werkzeuge für den Vollzug müssen verbessert werden.“

Der BVGB begrüßt das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche und fordert digitale Lösungen für die Umsetzung.

Berlin. Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 11.02.2021 dem Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche zugestimmt.

In der bisherigen Form des Gesetzes war nur bei Vortaten wie beispielsweise der Steuerhinterziehung oder Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche möglich.

Die beschlossene Neufassung des Tatbestandes erweitert den Anwendungsbereich des Geldwäscheparagraphen deutlich. Fortan kann jede Straftat als Vortat zur Geldwäsche gewertet werden, wodurch die Vorgaben der europäischen Geldwäscherichtlinien umfassend erfüllt werden.

Mittelbar führt die Novelle so zu einem Mehraufwand bei den Strafverfolgungsbehörden wie der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). Insbesondere die Durchführung der nach dem Geldwäschegesetz vorgeschriebenen operativen Analyse wird die Ressourcen der Behörde stärker belasten als zuvor.

Wir begrüßen, dass sich der Gesetzgeber mit der Geldwäschebekämpfung intensiv auseinandersetzt und die EU-Vorgaben umsetzt. Bei Gesetzesverschärfungen müssen wir die Werkzeuge für deren Vollzug aber stets mitdenken. Die Ausweitung des Anwendungsbereiches beseitigt nicht die personellen und vor allem technischen Engpässe bei den zuständigen Behörden. Diese Probleme müssen angegangen werden, um den nun beschlossenen Worten auch Taten folgen zu lassen.

Von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) bis zu den Strafverfolgungsbehörden werden sich alle Beteiligten auf eine noch wesentlich größere Anzahl an Verdachtsmeldungen und steigende Komplexität der Fälle einstellen müssen.„, erklärt BVGB-Gründungsvorstand Christian Tsambikakis.

Es ist daher unerlässlich, die Zusammenarbeit von FIU, Aufsichtsbehörden und Geldwäschebeauftragten zu intensivieren. Ein Austausch von Praxiserfahrungen ist für beide Seiten ein Gewinn.„, erklärt er.

Neben der personellen Stärkung der Aufsichts- und Vollzugsbehörden sieht Tsambikakis weiterhin besonderen Handlungsbedarf bei der Technologisierung und den Transparenzpflichten in der Geldwäscheprävention:

Beides wird durch das Gesetz leider nicht adressiert. Ein erster wichtiger Schritt wäre eine Nachweispflicht der nach dem GwG verpflichteten Unternehmen, ob ein Geldwäschebeauftragter bestellt ist oder nicht. Sinnvoll ist dabei ein ähnliches Vorgehen wie im Datenschutz, bei dem der Datenschutzbeauftragte unter anderem über die Internetseite des jeweiligen Unternehmens auffindbar sein muss. Das sorgt für deutlich mehr Transparenz.„, so Tsambikakis.

Weiter erklärt er: „Wir gehen davon aus, dass die Zahl der Geldwäscheverdachtsmeldungen aus Angst vor Verstößen weiter steigen wird. Nur durch digitalisierte Analysen und Entscheidungen, unterstützt durch Machine-Learning, ist es in Zukunft möglich, wachsende Datenmengen zu bewältigen und zur Verfolgung von Straftaten zu nutzen. Dieses Rüstzeug muss das GwG den Geldwäschebeauftragten nun schnellstmöglich zur Verfügung stellen.

OTS – Meldung:
https://www.presseportal.de/pm/147466/4838492
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27.01.2021 - 11:00

„Extremes Ungleichgewicht bei der Geldwäsche-bekämpfung zwischen Finanz- und Nicht-Finanzsektor“

BVGB äußert sich zu Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Bundestages zur Geldwäscheprävention im Nicht-Finanzsektor

Berlin. Der Bundesrechnungshof hat dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Dezember 2020 den Bericht „Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die Financial Intelligence Unit (FIU)“ vorgelegt. In dieser Bestandsaufnahme zeigt er erhebliche Defizite bei der Geldwäschebekämpfung im Nicht-Finanzsektor (NFS) auf.
Das Papier konstatiert: die „festgestellte Aufsicht“ entspräche „nicht den gesetzlichen Anforderungen“, sodass „Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (…) nicht effektiv und wirksam bekämpft“ werden könnten, berichtet u.a. das Handelsblatt.
Weniger als ein Prozent der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen an die Behörden stammten aus dem Nicht-Finanzsektor. Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes gebe es dort „keine wirksame Geldwäscheaufsicht“. Verpflichtete aus diesem Bereich müssten nur “höchstens alle 200 Jahre mit einer Prüfung rechnen“.

BVGB Gründungsvorstand Christian Tsambikakis stellt dazu fest:
“Der Bericht zeigt eindeutig, dass der bisherige behördliche Fokus zu einem extremen Ungleichgewicht der Geldwäschebekämpfung zwischen Finanz- und Nicht-Finanzsektor geführt hat. Anstatt dieses zu beheben, wird alles für eine Fortsetzung der Ungleichbehandlung getan.
Während der EU-Aktionsplan zur Geldwäsche im vergangenen Jahr noch die Wichtigkeit von Harmonisierung und Vereinheitlichung in verschiedenen EU-Staaten und Sektoren identifizierte, wird die kommende EU-Verordnung den Schwerpunkt wieder auf den Finanzsektor legen.
Auch auf nationaler Ebene scheint das Problem aller Voraussicht nach weiter bestehen zu bleiben. Der Referentenentwurf des BMF zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche sieht den Registerzugang über eine digitale Schnittstelle nur für Geldwäschebeauftragte im Finanzsektor vor. Die Unwucht zwischen den Sektoren wird nicht ausgeglichen – sie wird vergrößert.”

Insgesamt zeigt sich an dem abgegebenen Bericht des Bundesrechnungshofes, dass der Druck auf Behörden und damit auch auf GwG-Verpflichtete weiter steigen wird, während gleichzeitig dringend benötigte digitale Registerzugänge für die Geldwäschebeauftragten des Nicht-Finanz-Sektors nicht möglich sind. BVGB Gründungsvorstand Christian Tsambikakis: „Durch den Bericht muss das Thema der Geldwäscheprävention im Nicht-Finanz-Sektor wieder auf die politische Agenda kommen. Klar ist: Deutschland darf nicht das Geldwäscheparadies bleiben, das es derzeit ist.“

OTS – Meldung:
https://www.presseportal.de/pm/147466/4822720

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19.01.2021 - 09:59

Wenig Licht, viel Schatten
BVGB kritisiert Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche

Berlin. Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) e.V. hat in einer aktuellen Stellungnahme weite Teile des Referentenentwurfs des Bundesfinanzministeriums zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) kritisiert. BVGB Gründungsvorstand Christian Tsambikakis sagte: „Wir begrüßen zwar, dass der Gesetzgeber das Transparenzregister auf ein Vollregister umstellt. Aber der Gesetzgeber bleibt hinter den praktischen Anforderungen der Geldwäschebeauftragten weit zurück: Der Großteil der Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes und damit letztlich auch der Geldwäschebeauftragten in den Unternehmen soll die benötigten Daten weiterhin nicht per digitaler Schnittstelle beziehen können. Zu allem Überfluss sollen zusätzliche Gebühren das aufwändige Verfahren auch noch verteuern. Das halten wir nicht für akzeptabel. Hier muss der Gesetzgeber nachbessern.“

Weiterer Kritikpunkt des BVGB an dem Gesetzesentwurf: die zu späte Veröffentlichung. Bereits in der 5. Geldwäscherichtlinie vom 30. Mai 2018 hatte die Europäische Kommission die Vernetzung der nationalen Transparenzregister bis zum 10. März 2021 vorgesehen. Christian Tsambikakis: „Geldwäscher agieren international. Geldwäscheprävention kann nur im internationalen Gleichschritt erfolgreich sein. Dass der Gesetzgeber in Deutschland erst drei Monate vor Fristablauf einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegt, ist zu spät. Es ist absehbar, dass die europäische Registervernetzung nicht fristgerecht kommen wird.“

Anlage: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) vom 23.12.2020

OTS – Meldung:
https://www.presseportal.de/pm/147466/4814877

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22.09.2020 - 09:54

BVGB: Enthüllung der „FinCEN-Files“ ist Warnschuss für die Bundesregierung

Berlin. Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) sieht in den neuesten Enthüllungen zum Thema Geldwäsche in den USA, den sogenannten „FinCEN Files“ einen Warnschuss für die Bundesregierung und macht auf dringenden Handlungsbedarf hierzulande aufmerksam.

BVGB-Präsident Christian Tsambikakis sagt: „Deutschland darf nicht länger Rückzugsort der Geldwäscher aus aller Welt bleiben. Auch bei uns wird das Thema Geldwäscheprävention noch immer nicht mit dem nötigen Ernst betrachtet, jetzt ist die Zeit, die Engpässe in diesem Bereich zu beheben.“

In diesem Zusammenhang fordert Tsambikakis: „Wichtig wäre es, die Aufsicht und den Vollzug zu stärken und die Anwendungs- und Ausführungsbestimmungen auf empirischer Basis konsequent weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung des Geldwäschegesetzes und die verbesserte personelle Ausstattung der zuständigen Behörden sind der Schlüssel für nachhaltige Geldwäscheprävention.“

Tsambikakis ergänzt, dass Geldwäsche schon lange kein reines Bankenproblem mehr sei, sondern sich vielmehr in beinahe allen Wirtschaftsbereichen abspiele: „Auch wenn sich die Enthüllung aus den USA auf den Finanzsektor bezieht, dürfen wir die anderen Sektoren, die geldwäscheanfällig sind, wie den Kunst- oder Immobilienmarkt nicht vernachlässigen. Auch und gerade in diesen Bereichen muss der Gesetzgeber noch viel stärker auf den Einsatz von neuen Technologien setzen: Geldwäschebekämpfung kann heute und in der Zukunft nur mit digitalisierten Abläufen und der Unterstützung von Analysen und Entscheidungen durch Machine Learning funktionieren. Anders sind die auszuwertenden Datenmengen nicht zu bewältigen.“

OTS – Meldung:
https://www.presseportal.de/pm/147466/4713353

18.08.2020 - 16:31

Verdachtsmeldungen auf Rekordstand: Gesetzgeber muss Digitalisierung und Professionalisierung der Geldwäscheprävention vorantreiben

Christian Tsambikakis, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Geldwäschebeauftragten BVGB, sagt zum heute veröffentlichten Jahresbericht 2019 der Financial Intelligence Unit: „Die Zahl der Geldwäscheverdachtsfälle ist auf einem Rekordstand. Die Zahl der Verdachtsmeldungen aus dem Nicht-Finanz-Bereich hat sich mehr als verdoppelt. Das zeigt deutlich, wie wichtig die Geldwäscheprävention in Deutschland mittlerweile geworden ist.

Gleich ob nur die gemeldeten Verdachtsfälle in die Höhe geschnellt sind oder die tatsächlichen Fallzahlen: Der Gesetzgeber muss Digitalisierung und Professionalisierung der Geldwäscheprävention entschieden vorantreiben. Nur so können die wichtige Funktion der Geldwäschebeauftragten in Unternehmen und Organisationen gestärkt und Geldwäsche nachhaltig eingedämmt werden.

Trotz vorsichtig-positiver Tendenz steht weiterhin zu befürchten, dass eine enorm große Zahl an fragwürdigen Transaktionen von den Behörden unbemerkt bleibt. Geldwäscheprävention darf kein Schattenthema bleiben. Alle Beteiligten müssen jetzt an einem Strang ziehen, denn Deutschland darf kein Eldorado der Geldwäsche bleiben!“