Verabschiedung des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw)

Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten begrüßt die Verabschiedung des Transparenz- Finanzinformationsgesetz Geldwäsche im Bundestag. Es fehle jedoch ein Registerzugang über eine digitale Schnittstelle für Geldwäschebeauftragte aus zahlreichen Branchen

Der Bundestag wird in seiner heutigen Sitzung das so genannte Transparenzregister-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) verabschieden. Ziel des Gesetzes ist es, das bestehende Transparenzregister aufzuwerten und von einem Auffang- zu einem Vollregister auszubauen. Durch die Umstellung wird dem Register künftig der wirtschaftlich Berechtigte direkt entnommen werden können. Das erleichtert auch die Arbeit der nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten, da nun im Regelfall keine intensiven gesellschaftsrechtlichen Kenntnisse zur Ermittlung des Berechtigten erforderlich sein werden. Auch der Informationsaustausch innerhalb der EU wird durch das Gesetz harmonisiert und die Registervernetzung vorangetrieben. So sollen zukünftig absichtlich komplexe Firmenkonstrukte besser durchschaut, Strohmänner entlarvt und die Geldwäschebekämpfung insgesamt gestärkt werden – sofern der Bundesrat Ende Juni keine Einwände gegen das Gesetz erhebt.

BVGB-Vorsitzender Daniel Schmedding kommentiert den Beschluss wie folgt: „Die Umstellung auf ein Vollregister erleichtert den Geldwäschebeauftragten zukünftig die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten und damit die Erfüllung ihrer allgemeinen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz und ist deshalb zu begrüßen. Wie wir aber bereits in unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf kritisiert haben, soll die Nutzung der elektronischen Schnittstelle zu diesem Register unter dem Hinweis auf den Datenschutz nur privilegierten Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz ermöglicht werden. Das sind z.B. Behörden, Finanzdienstleister oder Versicherungsunternehmen. Allen übrigen Verpflichteten gegenüber wird so ein generelles Misstrauen ausgesprochen, obwohl Sie ebenfalls nach der DSGVO zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet sind.“

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht allen nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten dieselben Werkzeuge zur Erfüllung der Anforderungen zur Verfügung gestellt werden. Diese Ungleichbehandlung sollte schnellstmöglich aus dem Gesetz beseitigt werden. Allen Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz muss der Zugang zum Transparenzregister per digitaler Schnittstelle ermöglicht werden.“, erklärt der Vorstandsvorsitzende Schmedding.

Die aus dem Gesetz resultierende doppelte Meldepflicht offenbare zudem erneut die mangelnde Digitalisierung der deutschen Registerlandschaft. Noch immer lägen zu viele relevante Dokumente, etwa Gesellschafterlisten bei GmbHs, nicht in digitalisierter und maschinell lesbarer Form vor. Dadurch werde der bürokratische Aufwand für Verpflichtete und Geldwäschebeauftragte unnötig erhöht. Bürokratieabbau und ein Hinarbeiten auf eine „once-only“-Lösung in der Registerlandschaft müssten vom Gesetzgeber dringend angegangen werden, damit die Geldwäschebekämpfung mit den Geldwäschern Schritt halten könne, so Schmedding weiter.

Die Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) vom 23.12.2020 finden Sie unter folgendem Link.

OTS – Meldung:
https://www.presseportal.de/pm/147466/4938504

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