Was ist ein Geldwäschebeauftragter?
Gem. § 7 Abs. 1 GWG ist der Geldwäschebeauftragte für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften zuständig. Seine Aufgabe ist es Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzubeugen und dafür zu sorgen, dass Unternehmen gesetzeskonform arbeiten. Maßgebend dafür ist das Geldwäschegesetz. Neben Banken und Versicherungen, müssen heute auch Immobilienmakler, Glücksspielanbieter und Händler von Kunst, Schmuck und Autos, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergreifen und einen Geldwäschebeauftragten auf Führungsebene bestellen.
Was sind die Aufgaben eines Geldwäschebeauftragten?
Die Aufgaben eines Geldwäschebauftragten sind in § 7 Abs. 5 GWG geregelt:
- Ansprechpartner für die Strafverfolgungsbehörden, für die für Aufklärung, Verhütung und Beseitigung von Gefahren zuständigen Behörden, für die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und für die Aufsichtsbehörde in Bezug auf die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften.
- Einhaltung sämtlicher geldwäscherelevanten Vorschriften innerhalb eines Unternehmens
- Erstellung von Schulungen, Anweisungen und Leitfäden für Mitarbeiter
- Überwachung und Verfolgung von Transaktionen
- Abgabe von Verdachtsmeldungen an die entsprechende Behörde