Das Regierungspräsidium Darmstadt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Händlern von Luxusgütern die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten vorschreibt. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Unternehmen, die im Regierungsbezirk Darmstadt ihren Hauptsitz haben.

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Pflicht zur Bestellung eines GwB